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"Was kostet eine Kinderwunsch-Behandlung?"

Die Voraussetzungen, um Kinder zu bekommen, sind von Paar zu Paar verschieden. Deshalb klären wir zunächst Ihre Ausgangslage professionell und umfassend ab. In Folge können wir eine Diagnose stellen und gemeinsam Ihre persönliche Therapie festlegen.

Eine genaue Aussage darüber, was eine auf Sie individuell abgestimmte Behandlung kosten wird, kann schlussendlich nur Ihr Arzt / Ihre Ärztin im persönlichen Erstgespräch treffen. Denn, ausschlaggebend hierfür ist die jeweilige medizinische Situation von Ihnen und Ihrem/Ihrer Partner/in (Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit, Anamnese, Befunde etc.).

Das heißt, die Therapiekosten setzen sich aus den ärztlich angewiesenen Untersuchungen, Methoden und Aufwendungen zusammen. Diese können einmal mehr und einmal weniger umfangreich sein. Zudem spielt die Qualität des IVF-Zentrums und damit die Ausbildung der durchführenden Mediziner und Biologen, sowie die angewendeten Technologien eine Rolle. Selbstverständlich ist auch die Anzahl der Therapie-Zyklen entscheidend, sprich, je mehr Versuche benötigt werden, umso höher sind die Kosten. Deshalb gilt:

"Die günstigste Therapie ist jene, die schnellstmöglich zu einer intakten Schwangerschaft führt."

Start einer Behandlung

Ihre Kinderwunschbehandlung beginnt mit der Erstkonsultation durch eine(n) Facharzt/-ärztin. Kontaktieren Sie uns für einen Termin.

ERSTGESPRÄCH ERSTGESPRÄCH

Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung

Eine Kinderwunsch-Behandlung ist mit Kosten verbunden, welche jedoch durch bestimmte Möglichkeiten einer Zuzahlung bis hin zu einer anteiligen Kostenerstattung für viele Paare leistbar wird.

1. für Patienten aus Österreich

Kostenübernahme durch den IVF-Fonds

Der Österreichische IVF-Fonds besteht beim Bundesministerium für Gesundheit und trägt zur finanziellen Entlastung von ungewollt kinderlosen Paaren bei, die mit medizinischer Hilfe schwanger werden wollen. Die Kosten einer IVF-Therapie (70% IVF-Fonds, 30% Selbstbehalt) werden nur übernommen, wenn das Kinderwunschpaar bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und die Behandlung bei einem Vertragspartner machen lässt. Das heißt, bei Kliniken oder Kinderwunsch-Zentren, die eine entsprechende Zulassung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz besitzen und einen Vertrag mit dem IVF-Fonds haben, wie unsere IVF-Zentren in Bregenz und Salzburg.

2. für Patienten aus Deutschland

Kostenbeteiligung durch Krankenkassen

Gesetzlich und privat Krankenversicherte sind grundsätzlich berechtigt, sich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in diesem Fall Österreich, behandeln zu lassen. Die Behandlung muss dann nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz (ESchG) durchgeführt werden. Mit unserem Know How und der Erfahrung von über 40 Jahren können wir die Therapie nach dem deutschen ESchG so gestalten, dass beste Behandlungsergebnisse erzielt werden können. Die Kostenübernahme wird erfahrungsgemäß in den allermeisten Fällen durch die Krankenkassen genehmigt.

Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche kann es hilfreich sein einen → Spezialisten beizuziehen.





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Leistbare Kinderwunschbehandlung – heute und morgen